UNSER LEISTUNGS­SPEKTRUM


Bewertung Ihrer Immobilie

Eine – realistische – Wertermittlung Ihrer Immobilie ist wichtig, um diese zum
optimalen Preis und innerhalb einer kalkulierten Zeit zu verkaufen.




 



 

überschätzter Wert - Faktor Zeit

Ein überschätzter Wert Ihrer Immobilie kann in Zeiten steigender Zinsen und in Fällen allgemein stagnierender bis fallender Immobilienpreise den Verkauf verzögern bzw. ggf. erschweren. 

Ein immer geringerer Verkaufserlös könnte z. B. die Folge bei fallenden Immobilienpreise sein.

Folgende Verfahren zur Immobilienbewertung bieten wir Ihnen an:



Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur (§ 15 Immobilienwertermittlungs-verordnung –ImmoWertV).

  • Nach diesem Verfahren wird der Marktwert eines Grundstücks aus tatsächlich realisierten Kauf-preisen von anderen Grundstücken abgeleitet, die in Bodenbeschaffenheit, Lage, Nutzung und sonstiger Beschaffenheit hinreichend mit dem zu vergleichenden Grundstück übereinstimmen.
  • Der optimale Fall ist der direkte Vergleich: Ein benachbartes Grundstück gleichartiger Größe, Lage, Nutzung usw. wurde kürzlich zu Marktpreisen verkauft.
  • In der Praxis ist dieser Fall eher selten. Meist wird daher im Regelfall das indirekte Vergleichswertverfahren verwendet.

 

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien und ist durch die §§ 35 bis 39 ImmoWertV geregelt.

  • Diese Art der Wertermittlung wird in der Regel bei nicht am Mietmarkt gehandelten Immobilien (z. B. eigengenutzten Einfamilienhäusern) angewendet.
  • Hintergrund ist die Tatsache, dass sich der Wert der Immobilie nicht nach zukünftig dauerhaft erzielbaren Reinerträgen , sondern nach den Herstellungskosten bzw. Wiederbeschaffungskosten (Sachwert) bemisst.

 

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren dient der Ermittlung des Ertragswertes von Objekten durch Kapitalisierung der Reinerträge, die mit diesen Objekten dauerhaft erwirtschaftet werden.

  • Es wird insbesondere bei der Bewertung eines vermieteten bzw. verpachteten Grundstückes angewendet.